„Unisex-Richtlinie“ – Gefährdung der Risikogerechtigkeit bei Versicherungen?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Unisex-Richtlinie sorgt für heftige Diskussion. Für die Einen ein willkommener und längst überfälliger Schritt zu mehr Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, sehen andere darin eine grundlegende Gefährdung des Versicherungsgeschäfts.
Eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 erlaubt die Differenzierung von Versicherungsprämien und Leistungen nach versicherungsmathematischen Faktoren, wenn eindeutige statistische Erhebungen zeigen, dass Frauen und Männer sich in bestimmten Bereichen unterschiedlich verhalten, folglich andere Risken auslösen und somit verschiedene Prämien bedingen. Die Daten müssen regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen zu berücksichtigen. In diesem Sinne wurde diese Richtlinie in Österreich umgesetzt, und im
Versicherungsvertrags- bzw. Versicherungsaufsichtsgesetz implementiert. "Wer sachgerecht, transparent und objektiv differenziert, trägt dem Versicherungsprinzip und damit auch der Risikogemeinschaft Rechnung", erklärt Baumgartl.
Versicherungsmathematisch haben Versicherungen recht: Wenn Bevölkerungsgruppen ein statistisch höheres Schadensrisiko darstellen, dann ist es nur korrekt, ihnen höhere Prämien zu verrechnen. Solche Risikorechnungen sind die Grundlage des Assekuranzgeschäfts.
EuGH-Generalanwältin Dr. Juliane Kokott sieht darin jedoch eine Diskrinimierung von Frauen. In ihrem letzten September veröffentlichten Schlussantrag argumentiert sie, dass diese Unterschiede lediglich statistisch zu Tage treten und Versicherungsrisiken deshalb keine Unterschiede bei Leistungen und Prämien rechtfertigen.
Dass 18-Jährige mehr Autounfälle verursachen oder Raucher das Gesundheitssystem stärker belasten, ist etwas anderes als wenn alle Frauen schlechtere Konditionen bei den meisten Lebensversicherungen erhalten, weil sie im Durchschnitt gesünder und daher länger leben. Das ist nicht nur eine Frage geschlechtsspezifischer Diskriminierung, sondern auch rechtsphilosophisch so zu handhaben.
Befürworter des EuGH-Urteils sehen nicht die Gefahr steigender Prämien. Weder Männer noch Frauen werden wegen anders gestalteter Tarife ihr Verhalten ändern und deshalb mehr Schäden verursachen. Allerdings sollte das EuGH-Verbot der Geschlechterdiskriminierung nicht auf andere Bereiche wie Alter und Lebensgewohnheiten ausgedehnt werden. Denn sonst wird Versicherungen wirklich keine sinnvolle Risikopolitik mehr möglich sein.
