Eisige Überraschung nach dem Winterurlaub

Bei Minusgraden können Wasserleitungen einfrieren oder andere Kälteschäden entstehen. Wenn die Wohnung oder das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, müssen Mieter oder Besitzer Vorkehrungen gegen Kälte- und Wasserschäden treffen. Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Diese „72-Stunden-Regel“ ist meist in den Vertragsbedingungen der Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthalten. Gefahr durch Leitungswasser Gefrierendes Wasser …