Bei Minusgraden können Wasserleitungen einfrieren oder andere Kälteschäden entstehen. Wenn die Wohnung oder das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, müssen Mieter oder Besitzer Vorkehrungen gegen Kälte- und Wasserschäden treffen. Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Diese „72-Stunden-Regel“ ist meist in den Vertragsbedingungen der Haushalts- oder Eigenheimversicherung enthalten. Gefahr durch Leitungswasser Gefrierendes Wasser …