Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der Gewinnfreibetrag jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag=max. € 3.900,-). Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) Gewinnfreibetrag nur zu, wenn der …
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