In Vorarlberg benötigen Halter von Kampfhunden, die älter als zwölf Wochen sind eine Bewilligung. Diese erhält der Besitzer durch den Bürgermeister oder die zuständige Behörde. Als Kampfhunde gelten Hunde der folgenden Rassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen:

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Mastino Napoletano

  • Mastin Espanol

  • Fila Brasileiro

  • Argentinischer Mastiff

  • Mastiff, Bullmastiff

  • Tosa Inu

  • Bordeaux Dogge

  • Dogo Argentino

  • Ridgeback

  • sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier

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