Mittelschwer eingestufte Verkehrsdelikte werden im Führerscheinregister vorgemerkt. Die Vormerkung ist die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung. Dadurch sollen Risikolenker frühzeitig erkannt und aus ihnen rücksichtsvolle Kraftfahrer erzogen werden.

 

Wer viel zu schnell unterwegs ist und dabei andere gefährdet, der muss sofort mit dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Wenn der Raser bereits eine Vormerkung hat, wird die Entziehung, um weitere zwei Wochen verlängert. Wenn der Führerschein schon einmal entzogen wurde, wird auch die Dauer später verhängter Entziehungen verlängert.

 

Das Vormerksystem funktioniert nach folgendem Prinzip:

Erster Verstoß

  • Nach der ersten Übertretung eines Vormerkdeliktes, erhält der Lenker eine Vormerkung im Führerscheinregister. Er wird darüber informiert, welche weiteren Schritte bei einer neuerlichen Übertretung folgen.

Zweiter Verstoß

  • Wird innerhalb von zwei Jahren eines der Vormerkdelikte ein zweites Mal übertreten, wird dem Lenker eine besondere Maßnahme angeordnet.

Dritter Verstoß

  • Nach der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren, wird dem Lenker der Führerschein für eine Mindestdauer von 3 Monaten entzogen. Zu dieser Zeit ist es dem Lenker auch nicht erlaubt ein Moped oder ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug zu fahren.

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