In Wien müssen Halter von bestimmten Hunderassen, welche ein erhöhtes Potential haben Menschen oder Tiere zu verletzen,bestimmte Regelungen beachten. Diese Hunde werden in Wien auch Listenhunde genannt. Dzu gehören Hunde folgender Rassen: (Stand November 2012)

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Mastino Napoletano

  • Mastin Espanol

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff, Bullmastiffn

  • Tosa Inu

  • Pitbullterrier

  • Rottweiler

  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Hundeführerschein

Hundehalter sind verpflichtet einen Hundeführerschein zu absolvieren. Dort erlernen sie gemeinsam mit Ihren Hunden im Rahmen eines Kurses, ein gewisses theoretisches und praktisches Wissen. Der Führerschein ist auch verpflichtend für Mischlinge dieser Rassen. Die Prüfung kann auch freiwillig von Tierhaltern anderer Rassen absolviert werden.

Haftpflichtversicherung

Halter von Listenhunden sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung unabhängig vom Alter des Hundes abzuschließen. Die Mindestdeckungssumme muss dabei 725.000 Euro betragen, um die vom Hund verursachten Schäden abzudecken. Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung wird benötigt, um den verpflichtenden Hundeführerschein absolvieren zu können.

Bei Nichtbeachtung der Regeln drohen den Hundehaltern Verwaltungsstrafen.

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