Die Ärztehaftpflichtversicherung Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.
Versicherung-Archive:
Mehr Sicherheit bei Kunstfehlern
Seit dem 19. August gilt für niedergelassene Ärzte, dass sie für Kunstfehler mit mindestens zwei Millionen Euro versichert sein müssen. Dadurch steigt für Patienten die Chance, im Falle einer Fehlbehandlung angemessen entschädigt zu werden. Mit Inkrafttreten der 14. Ärztegesetznovelle am 19. August 2011 sind alle niedergelassenen Ärzte und Gruppenpraxen in Österreich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach …
Übergangsfrist für niedergelassene Ärzte endet per 19. August 2011 – Ärztehaftpflicht jetzt online abschließen
Die im August vergangenen Jahres verabschiedete Gesetzesnovelle zur verpflichtenden Berufshaftpflicht für alle niedergelassenen Ärzte ist nun gar nicht mehr so neu und schön langsam wird die Zeit für den Umstieg auf eine angemessene Ärzteversicherung knapp. Bis August 2011 haben Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, wer bis dahin keine Ärztehaftpflicht abgeschlossen hat, wird von der Ärzteliste …
Neuer Versicherungsrechner für Ärztehaftpflicht
Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt. Die wesentlichen Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sind: Zwingende Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit Mindestversicherungssumme in …
„Neuer Versicherungsrechner für Ärztehaftpflicht“ weiterlesen