Kfz Anhänger Wohnwagenversicherung

Kfz Anhänger / Wohnwagen Vergleich 

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Versicherungen im Vergleich:

Kfz Anhänger / Wohnwagen Haftpflicht

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Haftpflicht Versicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren bzw. eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro zu vereinbaren.

Um bei einem Unfall Schäden am eigenen Anhänger / Wohnwagen bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung. Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.

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Kfz Anhänger / Wohnwagen Zulassung

Ich möchte meinen Kfz-Anhänger oder Wohnwagen an- bzw. abmelden:

Download PDF: Kfz Checkliste

Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung:

Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Nutzungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei „Eigenimport“
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei „Eigenimport“
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). „Schwarze“ bzw. „Nicht-EU-Kennzeichen“ sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldungskosten

  • Anteil der Behörde: 119,80 Euro
  • Bearbeitungsentgelt: 41,70 Euro
  • Abfrage im Zentralen Melderegister: 1 Euro
  • Begutachtung: 1,45 Euro

+ falls erforderlich: Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheines: 19,80 Euro

Die nächste Zulassungsstelle

Wenn Sie eine Zulassungsstelle für Ihren Anhänger oder Wohnwagen suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.

Kfz Zulassungsstellen

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