Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung

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Bitte beachten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

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Versicherungen im Vergleich:

Eigenheimversicherung: Was beachten?

Egal ob ein kleines Haus, eine große Villa oder ein Wohnhaus, einer der wichtigsten Punkte ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme! Diese muss dem Neubauwert Ihres Hauses entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich in den meisten Fällen anhand der verbauten Fläche, Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie, jedoch in manchen Fällen muss ein Gutachten erstellt werden (warum? Fragen Sie uns einfach). Den Deckungsumfang Ihrer Eigenheimversicherung können Sie individuell zusammenstellen.

Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Grundlegend stehen folgende Sparten zur Auswahl:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Sturm (Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
  • Leitungswasser
  • Haftpflicht für Haus und Grundbesitz
  • Glasbruch
     

Was ist grundsätzlich in der Eigenheimversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?:

(Achtung: In vielen „Optimalschutz“ Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach unsere Experten fragen!)

  • generelle Neuwertentschädigung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten (5-10%, Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Schäden an Kulturen und Einfriedungen (Feuer, Sturm)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Empfangsantennen, Solaranlagen freistehend oder mit dem Gebäude verbunden (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • indirekter Blitzschlag an der gebäudegebundenen Elektroinstallation, sowie an Wärme- und Umwälzpumpen, Torsprech- und Torbetätigungsanlagen und elektrischen Erdkabeln
  • Mehrkosten für Anmietung einer Ersatzwohnung (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Kfz und Anhänger in der Garage
  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • Erdbeben
  • Swimmingpoolabdeckungen in der Sturmschadenversicherung
  • Hangsicherungskosten nach Erdrutsch
  • Fußbodenheizung, Wandheizung, Klimaanlage
  • Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks (Wie viele Meter werden benötigt ?)
  • Zu- und Ableitungsrohre am Versicherungsgrundstück
  • Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen im Zuge eines Rohrgebrechens, Rohrersatz von 6m bei Bruch und Frostschäden (Grunddeckung nur 2m Rohrersatz)
  • Korrosionsschäden inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden
  • Wasserverlust
  • Schwimmbecken innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • Rückstauschäden inkl. Wasser aus Regenableitungsrohren
  • Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch einen Erdöltank (Literbegrenzung beachten)
  • Bauherrenhaftpflicht für Umbau- und Renovierungsarbeiten, Schäden an Gebäuden, Einfriedungen und Kulturen durch unbekannte KFZ
  • Hundehaftpflicht
     

Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Bedingungen und Informationen vor dem Abschluss einer Versicherung.

Informationen zur Haushaltsversicherung

Was ist in der Haushaltsversicherung versichert?
(Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers – siehe Vergleich im Rechner)

Feuer:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.

Sturm:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.

Einbruch/Diebstahl:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.

Leitungswasser:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.

Haftpflicht:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).

Glasbruch:
Schäden durch Glasbruch.

Was ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
(In vielen „Optimalschutz“ Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)

  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • indirekter Blitzschlag
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Vandalismusschäden
  • Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahlversicherung je nach Gesellschaft begrenzt. Bei Bedarf muss diese erhöht werden.
  • Erweiterung der Privathaftpflicht
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung) 
    Kochflächen (Ceranfelder)
  • Haltung von Hunden
  • Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader, aufsteigender und absteigender Linie
  • bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind
  • Kosten einer Ersatzunterkunft infolge von Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall
  • Kühlgutversicherung
  • Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau
  • Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläsern
  • Elektrogeräte (Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
  • Reisegepäck (einfach uns fragen!)
     

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