Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Valuten, Sparbücher, Devisen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle sowie Briefmarken- und Münzsammlungen, sind bei den meisten Versicherungen bestimmte Wertgrenzen festgelegt. Die Höhe der Wertgrenze ist stark von der Lagerung der Gegenstände abhängig. Liegen Wertgegenstände offen und ungesichert herum, ist die Wertgrenze verhältnismäßig niedrig, meist nur einige hundert Euro. Bereits die Lagerung …