Gemeinschaftlich genutzte Räume sind all jene Bereiche, die für alle Hausbewohner (nicht jedoch öffentlich) zugänglich sind wie etwa Stiegenhäuser, Waschräume oder Fahrradräume. In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung normalerweise Wäsche, Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte und –möbel geschützt. Achtung, für Fahrräder gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung meistens nur, wenn sie ausreichend gesichert sind! Alle …
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