ist die Versicherung zusätzlicher Gefahren, die bei einer üblichen Schadenversicherung meist nicht miteingeschlossen sind wie Elementarschäden, Streik, innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Oft bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.
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Entschädigung
Unter Entschädigung versteht man die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird bestimmt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme. Es gilt zu beachten, dass in jedem Fall das Bereicherungsverbot gilt.
Bereicherungsverbot
Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.