Versicherungsschutz Vollkasko: Parkschaden-Versicherung

Im Gegensatz zur Autoversicherung ist ein Parkschaden bei der Motorradversicherung für gewöhnlich nur in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Stellen Sie einen Parkschaden an Ihrem Motorrad fest, so ist dieser umgehend polizeilich zu melden. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.

Versicherungsschutz Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl Versicherung

Werden bei einem Einbruch persönliche Gegenstände aus Ihrem Motorrad entwendet, fällt das normalerweise nicht in die Deckung der Motrrad-Kasko. Manche Versicherungen bieten jedoch die Option, den Diebstahl von persönlichen Gegenständen gegen einen Prämienzuschlag in die Versicherung aufzunehmen

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Garagenplatz

Bei manchen Versicherungen bekommen Sie einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer versperrten Garage und nicht auf der Straße vor dem Haus oder in einer gemeinschaftlich genützten Garage abstellen. Sie können diese Option im Versicherungsvergleich auf versichern24 angeben.

Versicherungsschutz Teilkasko: Parkschadenversicherung

Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Parkschäden absichern, die von unbekannten Dritten an Ihrem abgestellten Fahrzeug verursacht werden, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden. Es wird dann oft von …

Teilkasko und Vollkasko: Kleingläser

Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.

Kfz Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um eine Inhaftierung abzuwenden. Im …