Ortsgebiet (übliches Limit 50km/h)
- schneller als 40 km/h über dem Limit – 2 Wochen Führerscheinentzug
- schneller als 60 km/h über dem Limit – 6 Wochen Führerscheinentzug
- schneller als 80 km/h über dem Limit – 3 Monate Führerscheinentzug
- schneller als 90 km/h über dem Limit – mindestens 6 Monate Führerscheinentzug
Freilandstraßen (übliches Limit 100 km/h)
- Schneller als 50 km/h über dem Limit – 2 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 70 km/h über dem Limit – 6 Wochen Führerscheinentzug
- Schneller als 90 km/h über dem Limit – 3 Monate Führerscheinentzug
- Schneller als 100 km/h über dem Limit – mindestens 6 Monate Führerscheinentzug
Nach einem Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verlängert sich die Entziehungszeit auf mindestens 6 Monate.
Wer innerhalb von zwei Wochen das Delikt wiederholt, dem wird der Führerschein für 6 Wochen entzogen und eine Nachschulung muss absolviert werden.