Ortsgebiet (übliches Limit 50km/h)

  • schneller als 40 km/h über dem Limit – 2 Wochen Führerscheinentzug
  • schneller als 60 km/h über dem Limit – 6 Wochen Führerscheinentzug
  • schneller als 80 km/h über dem Limit – 3 Monate Führerscheinentzug
  • schneller als 90 km/h über dem Limit – mindestens 6 Monate Führerscheinentzug

 

Freilandstraßen (übliches Limit 100 km/h)

  • Schneller als 50 km/h über dem Limit – 2 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 70 km/h über dem Limit – 6 Wochen Führerscheinentzug
  • Schneller als 90 km/h über dem Limit – 3 Monate Führerscheinentzug
  • Schneller als 100 km/h über dem Limit – mindestens 6 Monate Führerscheinentzug

 

Nach einem Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verlängert sich die Entziehungszeit auf mindestens 6 Monate.

Wer innerhalb von zwei Wochen das Delikt wiederholt, dem wird der Führerschein für 6 Wochen entzogen und eine Nachschulung muss absolviert werden.

Versicherungsrechner

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