• Vor Schutzwegen und Kreuzungen: Autofahrer dürfern ihr Auto nicht 5 Meter vor oder nach einem Schutzweg bzw. einer Kreuzung parken. Dadurch werden andere Fußgänger, Rad- als auch Autofahrer behindert, da sie nicht mehr ordentlich in die Kreuzung einsehen können.
  • Halte- und Parkverbot: In Ladezonen, in denen Halten und Parken verboten ist, ist es nur gestattet für die Dauer einer Ladetätigkeit zu halten. Wer länger dort stehen bleibt, dem droht eine Strafe oder Abschleppung.
  • Haltestellenbereich: Während der Betriebszeiten öffentlicher Verkehrsmittel, ist es Lenkern nicht erlaubt ihr Fahrzeug im Haltestellenbereich abzustellen. Als Haltestellenbereich gilt jener Raum von 15 Meter vor und bis 15 Meter nach der Haltestellentafel, selbst wenn die Bodenmarkierungen nicht für den gesamten Bereich gelten. Jedoch ist es möglich kurz zu halten, damit jemand Ein- oder Aussteigen kann (wie in einer Taxizone oder Ladezone).
  • Radweg: Auf dem Radweg abgestellte Fahrzeuge werden mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro und einer kostenpflichtigen Abschleppung bestraft.
  • Platzverschwendung: Beim Parken sollte man als Autofahrer immer darauf achten den vorhandenen Platz optimal auszunützen. Vor allem beim Schrägparken ist der richtige Winkel wichtig, aber auch auf den Flächen zwischen Bauminseln und Parkstreifenbegrenzungen sollten Fahrzeuge platzsparend abgestellt werden.
  • Kein ausreichender Platz zum Fahrbahnrand: Vorbeifahrende Autos sollten durch das parkende Auto nicht behindert werden. Bei engen Straßen ist es daher besonders wichtig, dass die Seitenspiegel eingeklappt und die Räder eingeschlagen werden. Autofahrer sollten beim Öffnen der Türe auch darauf achten, dass sie vorbeifahrende Radfahrer und vorbeigehende Fußgänger nicht gefährden.

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