Die Grundlage für den Hundeführerschein wurde durch die Änderung des Wiener Tierschutzgesetzes im Herbst 2005 geschaffen. Durch die Absolvierung der Prüfung zum Hundeführerschein, soll die Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden gefördert werden. Gleichzeitig wird damit auch das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung unterstützt.

Der Hundeführerschein gilt als eine Ergänzung zur Ausbildung von Hunden durch anerkannten Wiener Hundesportvereine.

Die Prüfung für den Hundeführerschein besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

  • In der theoretischen Prüfung soll das Wissen über die Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen abgefragt werden.

  • Im praktischen Teil der Prüfung lernen die Hundehalter, in der Lage zu sein Alltagssituationen mit ihren Hunden gemeinsam tiergerecht, gesetzeskonform und stressfrei zu bewältigen.

Der Hundeführerschein ist in Wien für bestimmte Rassen verpflichtend. Tierhalter aller anderen Hunderassen haben auch die Möglichkeit diesen freiwillig zu absolvieren.

Verpflichtender Hundeführerschein

Die Absolvierung der Prüfung zum Hundeführerschein ist für folgende Hunderassen und Mischungen mit diesen verpflichtend (Stand November 2012)

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Mastino Napoletano

  • Mastin Espanol

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff, Bullmastiff

  • Tosa Inu

  • Pitbullterrier

  • Rottweiler

  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Kosten für den verpflichtenden Hundeführerschein:

maximal 25 Euro

Voraussetzungen für den verpflichtenden Hundeführerschein:

  • Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Hundehaltung

  • Der Hund muss mindestens sechs Monate alt, gechippt und im Tierschutzgesetz gekennzeichnet

  • Der Prüfling muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und über notwendige Verlässlichkeit verfügen

  • keine einschlägigen Vorstrafen des Hundehalters

  • Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe und Abschluss einer Haftpflichtversicherung

  • Vorlegung eines Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)

 

Anmeldung zum verpflichtenden Hundeführerschein

Die Anmeldung erfolgt persönlich und der Hund muss mitgebracht werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Lichtbildausweis

  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)

  • Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe

  • Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung von durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden

  • Nachweis über die Erreichung des Mindestalters

  • Schriftliche Vorlage, dass über die Verlässlichkeit verfügt

  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet werden (Chip)

Zuständige Stellen:

Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60)

3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)

E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Telefonische Auskunft erteilt auch die Helpline des Veterinärdienstes und Tierschutz unter +43 1 4000 8060.

Liste der legitimierten Prüferinnen

http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=hundefuehrschein

 

Wenn (noch) kein verpflichtender Hundeführerschein absolviert wurde:

…weil der Hund zu jung ist, gelten trotzdem Regeln für den Aufenthalt an öffentlichen Orten: Der Hund muss einen Maulkorb tragen

…und der Hund alt genug ist, droht dem Hundehalter eine Verwaltungsstrafe. Es besteht die Möglichkeit die Prüfung innerhalb von drei Monaten nachzuholen

…und eine Gefahrensituationen besteht, drohen sehr hohe Verwaltungsstrafen. Der Hund kann außerdem sofort und dauerhaft abgenommen werden.

…weil die Prüfung nicht positiv war, besteht die Möglichkeit diese innerhalb von drei Monaten zu wiederholen. Bei erneutem Nicht-Bestehen wird der Hund von der Behörde abgenommen und ist als verfallen anzusehen.

Freiwilliger Hundeführerschein

Für Halter jeder Hunderasse besteht die Möglichkeit den Hundeführerschein auch freiwillig zu absolvieren.

Kosten für den freiwilligen Hundeführerschein:

Die Prüfung kostet maximal 25 Euro und der Hundehalter ist im darauffolgenden Jahr von der Hundeabgabe, welche 72 Euro beträgt, befreit. Außerdem erhält jeder Prüfling nach erfolgreicher Absolvierung die kostenlose “Hundebox” der Stadt Wien.

 

Die Lernunterlagen können entweder kostenlos runtergeladen oder gegen einen Unkostenbeitrag von zehn Euro per Post angefordert werden.

Voraussetzungen für den freiwilligen Hundeführerschein:

  • Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens sechs Monate alt und in Wien gemeldet sein

  • Wenn eine Befreiung von der Hundeabgabe gewünscht wird, darf nur die Person zur Prüfung antreten, auf deren Name der Hund bei der MA6 gemeldet ist

  • Hundehalter müssen sich nicht im Rahmen eines Kurses auf die Prüfung vorbereiten, es wird ihnen jedoch empfohlen

  • Nähere Informationen zum Kursangebot finden Sie hier: Kursangebot

 

Zuständige Stelle

Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60)

3., Karl-Farkas-Gasse 16 (Zufahrt über Litfaßstraße und Maria-Jacobi-Gasse möglich)

E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Telefonische Auskunft erteilt auch die Helpline des Veterinärdienstes und Tierschutz unter +43 1 4000 8060.

Liste der legitimierten HundeführscheinprüferInnen

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