Häufige Fragen

Wann ist jemand berufsunfähig?
Als berufsunfähig gelten versicherte Personen, a) deren Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte der Arbeitsfähigkeit von vergleichbaren gesunden Personen abgesunken ist und die b) in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag in mindestens 90 Versicherungsmonaten eine erlernte Berufstätigkeit oder eine Erwerbstätigeit als Angestellte ausgeübt haben. Im Leistungsfall lässt die... weiterlesen...
Auf welchen Beruf kann mich die Versicherung im Leistungsfall verweisen?
Im Vorhinein ist das schwer zu sagen. Wenn Ihr Vertrag eine Verweisungsklausel enthält, wird die Versicherung im Leistungsfall prüfen, ob Sie nicht eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Welche Tätigkeit das sein könnte, hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer beruflichen Erfahrung ab. weiterlesen...
Was ist der Vorteil einer dynamischen BU-Versicherung?
Durch den Dynamik-Einschluss in der BU-Versicherung werden Leistung und Prämie regelmäßig erhöht. Der besondere Vorteil besteht darin, dass diese Erhöhung keine erneute Gesundheitsprüfung erfordert. Da eine BU-Versicherung meist über viele Jahre läuft, ist es sinnvoll, sich durch eine Dynamik gegen die Inflation abzusichern. weiterlesen...
Soll ich in der BU-Versicherung einen Berufswechsel der Versicherungsgesellschaft melden?
Ob Sie einen Berufswechsel melden müssen, ist je nach Anbieter in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt jedenfalls auch nach einem Wechsel. Einige Versicherungsgesellschaften erhöhen bei einem Berufswechsel die Prämie, die meisten Anbieter verzichten jedoch darauf. Wenn Sie in einen Beruf mit geringerem Risiko wechseln, kann eine Meldung auch zu... weiterlesen...
Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben?
Ja, wenn die Versicherungsbedingungen eine sogenannte “Verweisungsklausel” enthalten. Diese Klausel erlaubt es der Versicherung, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer einen anderen, etwa gleichwertigen Beruf ausüben könnte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Beruf durch die schlechte Arbeitsmarktlage keine Anstellung findet. weiterlesen...