Wann ist jemand berufsunfähig?

Als berufsunfähig gelten versicherte Personen,

a) deren Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte der Arbeitsfähigkeit von vergleichbaren gesunden Personen abgesunken ist und die
b) in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag in mindestens 90 Versicherungsmonaten eine erlernte Berufstätigkeit oder eine Erwerbstätigeit als Angestellte ausgeübt haben.

Im Leistungsfall lässt die BU-Versicherung die Arbeitsfähigkeit durch Gutachter prüfen. Auch die bisher ausgeübte Tätigkeit wird berücksichtigt.

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