Häufige Fragen

Ich habe mein Haus verkauft, und jetzt lehnt die Versicherung meine Kündigung der Eigenheimversicherung ab. Darf sie das?
Ja, denn laut VersVG § 69 Abs. 1 gehen durch den Verkauf die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags auf den Käufer über. Nur dieser kann daher die Versicherung kündigen. weiterlesen...
Wird ein gestohlenes Fahrrad ersetzt?
Ja, aber meist nur dann, wenn es aus einem abgesperrten Abstellraum gestohlen wurde. weiterlesen...
Sind Überspannungsschäden gedeckt?
In der Regel schon, sofern sie durch ein Gewitter verursacht wurden. weiterlesen...
Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Naturereignisse hängt von der Lage des Objekts ab. In den letzten Jahren waren allerdings auch Gebiete mit geringem Risiko häufig von Hochwasser betroffen. weiterlesen...
Welche Schäden sind in der Elementarschadenversicherung gedeckt?
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse, zum Beispiel: -Überschwemmung -Erdbeben -Erdsenkung- -Erdrutsch -Schneedruck -Lawinen Die erweiterte Elementarschadenversicherung dient als zusätzlicher Schutz im Rahmen der Haushalts- oder Eigenheimversicherung. weiterlesen...