Wo gilt die Haushaltsversicherung?

Außer in den Wohnungsräumlichkeiten ist der Wohnungsinhalt auch auf Reisen (Außenversicherung) und während eines Umzuges (sofern dies dem Versicherer schriftlich mittgeteilt wurde) versichert. Darüber hinaus sind auch der Kellerraum, Dachboden und der Abstellraum versichert. Jedoch müssen Sie hier aufpassen: Für Gegenstände, die nicht zum täglichen Gebrauch gehören und zum Beispiel im Keller und Dachboden (sogenannter Boden- und Kellerkram) abgestellt werden, wird nur der Zeitwert ersetzt. Diese Räumlichkeiten müssen auch ständig versperrt sein.

Wird zum Beispiel in Ihren Keller eingebrochen und Kraftfahrzeugzubehör gestohlen, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert (OGH 7 Ob 262/07s).

 

Im Keller und Dachboden sind üblicherweise versichert:

Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
 
In gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Dachböden, Stiegenhäusern, Gängen usw. sind folgende Gegenstände versichert: Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche und gesicherte Fahrräder.
 

Wann ist mein Fahrrad gegen Diebstahl versichert?

Das Fahrrad ist dann versichert, wenn es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in den Versicherungsräumlichkeiten in einem zugesperrten Raum befand.
Wird Ihnen das gesicherte Fahrrad vom gemeinschaftlich genutzten Kellerraum gestohlen, brauchen Sie dem Versicherer nur nachzuweisen, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben und nach ununterbrochener Abwesenheit bei Ihrer Rückkehr nicht mehr aufgefunden haben (OGH 7 Ob 292/01).
 
Wenn sich das Fahrrad außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten befand, ist der Schaden nur gedeckt, wenn Sie eine besondere Vereinbarung mit der Versicherung oder eine eigene Fahrradversicherung abgeschlossen haben. Eine solche kann bereits ab 15 € pro Jahr als Einzelvertrag abgeschlossen werden. Einige Versicherer setzen die Verwendung eines Schlosses mit Mindestwert von 50 € oder eine Registrierung des Fahrrads voraus. Unter http://fase24.at/ finden Sie eine Übersicht über Registrierstellen in Österreich.
 

 

 

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