Die Zweirad-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Motorrad anmelden. Kommt es mit Ihrem Fahrzeug durch Ihr Verschulden zu einem Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Motorradhaftpflicht Versicherung auf. Nicht gedeckt sind dagegen die Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Motorrad. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.

Von den drei Varianten ist die Motorradhaftpflicht gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Versicherungsprämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Motorrad um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust der Maschine finanziell für Sie verkraftbar ist.

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