Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch das unsachgemäße Austreten von Leitungswasser etwa aus Armaturen, Leitungen, Abflussrohren oder angeschlossenen Geräten wie Heizung, Klimaanlage oder Waschmaschine entstehen, sind durch die Leitungswasserversicherung normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Frostschäden an Armaturen oder der Austritt von Wasser aus Aquarien, Fußbodenheizung oder Planschbecken sind oft nicht im Versicherungsschutz enthalten. Beachten Sie, …
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Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände
Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn …
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Teilkasko und Vollkasko: Kleingläser
Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.