Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei dem Versicherer in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben per Fax, signierter E-Mail oder als Brief schicken. Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss dieses mit Ihrer persönlichen Unterschrift (auch elektronisch signiert) oder eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden. Diverse Dienste bieten …
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Versicherung kündigen bei Wohnungswechsel
Im Fall eines Wohnungswechsels können Sie in der Regel auch einen Wechsel Ihrer Haushaltsversicherung vornehmen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie die Haushaltsversicherung vor dem Umzug kündigen. Andernfalls kann es sein, dass die bestehende Versicherung automatisch auf den neuen Wohnsitz übertragen wird.