Ein dingliches Nutzungsrecht ist das Nutzungsrecht an einer Sache wie etwa einer Immobilie für Personen, obwohl sie nicht Eigentümer dieser Sache sind. Ein dingliches Nutzungsrecht endet nicht mit dem Verkauf der Sache, das heißt, der neue Eigentümer muss das Nutzungsrecht weiterhin uneingeschränkt respektieren. In Rechtsschutzprodukten werden dingliche Nutzungsrechte für gewöhnliche als „Eigentümer“ versichert. Praktische Anwendung …