Versicherungsprämie sparen: Rückforderungen bei vorzeitiger Versicherungskündigung

Haushaltsversicherungen können grundsätzlich von Gesetzes wegen nach 3 Jahren gekündigt werden, auch wenn bei Vertragsabschluss eine längere Laufzeit gewählt wurde. Im Falle eines Umzugs sogar noch früher. Allerdings kann es bei einer vorzeitigen Kündigung passieren, dass die Versicherung die gewährten Rabatte für eine längere Laufzeit rückfordert. Kürzlich wurde zwar in gerichtlichen Urteilen entschieden, dass für …