Dauerrabatt

Bei langfristigen Verträgen gewährt der Versicherer oft einen Dauerrabatt als Treuebonus. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauuerrabattes fordern, sofern die Rabattgewährung vertraglich geregelt ist und der Vertrag eine entsprechende Nachforderungsklausel enthält.