Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist in der Lebens- und Unfallversicherung das Recht, bei Fälligkeit über die Versicherungsleistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer. Durch eine Bezugsberechtigung kann dieses Recht jedoch auch auf einen Dritten übertragen werden.

Berufsunfälle

Berufsunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und sind alle Unfälle, die im Rahmen der Ausübung des Dienstes und während der Arbeitszeit geschehen, auch am Weg zwischen Heim und Arbeitsstätte.

Bergungskosten

Die Bergungskosten fallen unter die Unfallkosten bei einer Unfallversicherung. Sie bezeichnen die Kosten, die bei der Suche, der Bergung und dem Transport der versicherten Person etwa zum nächstgelegenen Spital oder einer befahrbaren Straße entstehen.

Begünstigung

Eine Begünstigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt.

AUVA

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt