Erstprämie

ist die erste Prämie, die bei Zustellung der Versicherungspolizze fällig wird. Der Versicherungsschutz tritt erst mit Zahlung der Erstprämie in Kraft. Wird die Erstprämie nicht oder nicht innerhalb der Einlösungsfrist gezahlt, ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurück treten.

Einmalerlag

Anstatt einer laufenden Prämie wird beim Einmalerlag die Prämie für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages auf einmal entrichtet. Kommt z.B. bei Lebensversicherungen zur Anwendung.

Abgegrenzte Prämie

Verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.