Ersatzwert

Der Ersatzwert ist der Wert einer versicherten Sache beim Eintreten des Schadenfalles und entspricht der Entschädigungslesitung des Versicherers. Ist der Ersatzwert im Voraus festgesetzt, spricht man von Taxe.

Erbschaftssteuer-Versicherung

Wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Lebensversicherung verfügt, dass im Leistungsfall (Ableben) die Versicherungssumme vorrangig an das zuständige Finanzamt abgeführt wird, so bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erschaftssteuerfrei.

Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern versichert ist, so dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall zahlen die Versicherer gemäß ihrem Anteil an der Gesamtversicherungssumme. Der Versicherungsnehmer erhält gemäß dem Bereicherungsgebot jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro gesetzlich vorgeschrieben. Besonders bei Personenschäden kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, weshalb sich in der Haftpflichtversicherung unbedingt höhere Deckungssummen empfehlen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor dem Schaden, der bei der Unterbrechung des versicherten Betriebes entsteht. Gründe für die Unterbrechung könne Sachschaden, Krankheit oder Unfall der verantwortlichen Person sein. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebes im Unterbrechungszeitraum von maximal einem Jahr erwirtschaftet hätte.

Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.