Schriftliche Kündigung

Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei dem Versicherer in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben per Fax, signierter E-Mail oder als Brief schicken. Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss dieses mit Ihrer persönlichen Unterschrift (auch elektronisch signiert) oder eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden. Diverse Dienste bieten …

Versicherung kündigen: Einhaltung der Kündigungsfristen

Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich. Wird eine Haushaltsversicherung zum Ablauf der Vertragsfrist gekündigt, sollte die Kündigung 1 Monat vor Ablauf bei der Versicherung einlangen.  Wollen Sie im Zuge eines Wohnungswechsels auch Ihre …

Versicherung kündigen nach einem Schadensfall

Nach einem Schadenfall kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten, in den Vertragsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers als auch von Seiten des Versicherungsgebers gekündigt werden. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie bei den jeweiligen Versicherungen haben.

Versicherung kündigen zum Vertragsablauf

Die übliche Laufzeit für Haushaltsversicherungen ist 3 Jahre. Wird eine längere Laufzeit vereinbart, gewährt die Versicherung oft Rabatte. Sie können Ihre Haushaltsversicherung kündigen, sobald die beim Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Danach kann die Versicherung jedes Jahr zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt werden. Entschließen Sie sich Ihre Haushaltsversicherung zu kündigen, ist es wichtig, dass die Kündigung …

Versicherung kündigen bei Wohnungswechsel

Im Fall eines Wohnungswechsels können Sie in der Regel auch einen Wechsel Ihrer Haushaltsversicherung vornehmen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie die Haushaltsversicherung vor dem Umzug kündigen. Andernfalls kann es sein, dass die bestehende Versicherung automatisch auf den neuen Wohnsitz übertragen wird.

Wann können Sie die Versicherung kündigen?

Für gewöhnlich kann eine bestehende Versicherung nicht so ohne weiteres gekündigt werden. In der Regel können Sie Ihre laufende Haushaltsversicherung in folgenden Fällen ohne Anfallen zusätzlicher Kosten kündigen: wenn Sie einen Wohnungswechsel vornehmen wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist und ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr nach einem Schadensfall