Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich.
- Wird eine Haushaltsversicherung zum Ablauf der Vertragsfrist gekündigt, sollte die Kündigung 1 Monat vor Ablauf bei der Versicherung einlangen.
- Wollen Sie im Zuge eines Wohnungswechsels auch Ihre Haushaltsversicherung wechseln, ist darauf zu achten, dass die alte Versicherung vor dem Umzug gekündigt wird.
- Hängt die Kündigung mit einem Schadenfall zusammen, so können Sie die Versicherung bis zu einem Monat nach Gewährung oder Ablehnung der Versicherungsleistung kündigen.
- Handelt es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung ob der Zahlungspflicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, so hat die Kündigung innerhalb eines Monats nach Verkündung des Urteils einzulangen.