Versicherung kündigen: Einhaltung der Kündigungsfristen

Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich.

  • Wird eine Haushaltsversicherung zum Ablauf der Vertragsfrist gekündigt, sollte die Kündigung 1 Monat vor Ablauf bei der Versicherung einlangen.
     
  • Wollen Sie im Zuge eines Wohnungswechsels auch Ihre Haushaltsversicherung wechseln, ist darauf zu achten, dass die alte Versicherung vor dem Umzug gekündigt wird.
     
  • Hängt die Kündigung mit einem Schadenfall zusammen, so können Sie die Versicherung bis zu einem Monat nach Gewährung oder Ablehnung der Versicherungsleistung kündigen.
     
  • Handelt es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung ob der Zahlungspflicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, so hat die Kündigung innerhalb eines Monats nach Verkündung des Urteils einzulangen.

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