Die Haushaltsversicherung kommt im Rahmen der Sturmversicherung im Normalfall für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz oder Erdrutsch entstehen. Aber Achtung, Schäden durch Unwetter betreffen oft die Außenwände und somit das Gebäude selbst. Derartige Schäden sind NICHT durch die Haushaltsversicherung gedeckt, dafür gibt es eine eigene Gebäudeversicherung oder Hausversicherung. Wollen Sie an den Fenstern angebrachte Rollläden, Gartenmöbel oder Gegenstände auf der Terrasse versichern, achten Sie darauf, dass diese auch in der Polizze genannt werden.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.