Alle in der EU typengenehmigten Fahrzeuge die seit dem 7. Februar 2011 gebaut werden, müssen über ein Tagfahrlicht verfügen. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nicht umgerüstet werden, die Regel gilt nur für Neufahrzeuge. Das Tagfahrlicht selbst besteht aus speziellen, blendfreien und vor allem sparsamen Leuchten, die sich automatisch einschalten, wenn das Auto gestartet wird.
Wenn Sie auf Urlaub fahren, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass in den jeweiligen Ländern unterschiedliche Regelungen für „Licht am Tag“ gelten: