Privathaftpflicht: Bei Verwendung von Geräten und Gegenständen (Tätigkeitsschäden)

Entsteht an einem Gegenstand oder einem Gerät ein Schaden, während Sie ihn verwenden, so kommt dafür im Normalfall die private Haftpflichtversicherung auf. Zum Beispiel wenn Sie im Haus von Freunden beim Aufräumen helfen und dabei ein Putzfleck auf dem Teppich entsteht. Einige Versicherungsanbieter legen jedoch eher nachteilige Höchstschadengrenzen für solche Tätigkeitsschäden fest. Sie können die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungsanbieter mit dem online Versicherungsvergleich auf versichern24 vergleichen (Bedingungen einsehen).

Bedenken Sie, dass die Regelungen zu Glasbruch auch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung sehr unterschiedlich sein können. Um sicher zu gehen, dass ein Produkt die von Ihnen gewünschte Deckung auch tatsächlich enthält, vergleichen Sie vor Abschluss eines Vertrages die einzelnen Angebote. Sie können dies mit dem versichern24 online Vergleich tun.

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.