Tiroler Sonntag über Versichern24
Die Kirchenzeitung Tiroler Sonntag berichtete über Vorkehrungen, um das Haus oder die Wohnung vor dem Urlaub winterdicht zu machen. Denn Mieter und Eigentümer haben die Pflicht, bei längerer Abwesenheit (mehr als drei Tage) Vorkehrungen zu treffen, dass keine Kälte- oder Wasserschäden entstehen. Dazu ist es wichtig, den Hauptwasserhahn abzudrehen sowie die Wasserleitungen zu entleeren und abzusperren. Werden keine Vorkehrungen getroffen und es passiert trotzdem etwas, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Für einen Vergleich von Prämien und Leistungen der Versicherungen wird www.versichern24.at empfohlen.