Nach einem Einbruch wird vom Bankomat Geld behoben – Ist der Schaden gedeckt?

Da Bankomatkarten zu Dokumenten zählen, haben diese selbst keinen unmittelbaren Wert. Das heißt, wenn bei einem Einbruch die Bankomatkarte gestohlen wird und dadurch ein Schaden entsteht, übernimmt die Haushaltsversicherung zwar die Bankgebühren für die Neuanschaffung der Karte. Für Schäden, die der Dieb mit der Karte anrichtet, indem er Geldbeträge abhebt, muss der Versicherungsnehmer jedoch selbst aufkommen – auch dann, wenn er die Codes getrennt von der Karte aufbewahrt hat (OGH-Urteil 7 Ob 262/05p).

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