Häufige Fragen

Was ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist die Obergrenze der Entschädigungsleistung und in den meisten Fällen die Bemessungsgrundlage für die Gestaltung der Prämie. Da die Wohnungsgegenstände nicht alle auf einmal angeschafft werden, ist die Ermittlung der genauen Versicherungssumme nicht einfach durchzuführen.Für die Ermittlung der Versicherungssumme gibt es 2 Varianten: entweder wird die Versicherungssumme anhand eines... weiterlesen...
Was ist eine Billigungsklausel / Polizzeneinspruch?
Weicht der Inhalt der Versicherungspolizze vom Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, so gilt nach § 5 VersVG die Abweichung als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Polizze schriftlich widerspricht.Um die Versicherungsnehmer zu schützen sind 3 Voraussetzungen erforderlich:1. Die Versicherung weist bei Aushändigung der Polizze... weiterlesen...
Was ist eine vorläufige Deckung?
Noch vor der endgültigen Polizzenausfertigung kann der Versicherer einen Sofortschutz nach Antragstellung gewähren. Diese so genannte vorläufige Deckung versichert den Antragsteller auch während des Zeitraums bis zum Polizzeneingang. Tritt jedoch der Konsument fristgemäß vom Vertrag zurück, so darf der Versicherer für den Zeitraum der vorläufigen Deckung eine anteilige Prämie verlangen.  weiterlesen...
Was bedeutet die Summenerfassungsmethode?
Anhand eines Fragebogens wird der tatsächliche Wert des Wohnungsinhalts ermittelt. Vorsicht ist hier geboten, da eine falsche Schätzung des Wertes zu einer Unter- oder Überversicherung führen kann. Oft wird der Wert der eigenen Wohnung unterschätzt oder wichtige Bestandteile vergessen, wie beispielsweise der Wert der Bekleidung, Ausstattung, Bücher, Gemälde und so... weiterlesen...
Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Mangels Ausfolgung bestimmter Kopien oder UnterlagenWurden dem Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages vom Versicherer oder dessen Beauftragten nicht sofort die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Antragskopie ausgehändigt oder wurden die sonstigen gesetzlichen Informationspflichten nicht eingehalten, kann er binnen 2 Wochen nach Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Vertragsabschluss... weiterlesen...