Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Nur die Person, die den Unfall verursacht hat, ist durch die Haftpflicht nicht geschützt. Wurde zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise zusätzlich zu den Zahlungen aus der Haftpflichtversicherung. Mit einer Zweirad-Insassenunfall Versicherung können …
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