Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Nur die Person, die den Unfall verursacht hat, ist durch die Haftpflicht nicht geschützt. Wurde zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise zusätzlich zu den Zahlungen aus der Haftpflichtversicherung.
Mit einer Zweirad-Insassenunfall Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall der Lenker oder Mitfahrer Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob er den Unfall verursacht hat. Die Leistung der Insassenversicherung erfolgt für gewöhnlich zusätzlich zu den Leistungen aus anderen Versicherungen und erfolgt sofort nach einem Unfall. Es muss im Ernstfall also nicht erst abgewartet werden, bis die Frage des Verschuldens des Unfalls geklärt ist oder Ansprüche bei einer Versicherung im Ausland geltend gemacht werden können.