Haushaltsversicherung: Leitungswasser

Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch das unsachgemäße Austreten von Leitungswasser etwa aus Armaturen, Leitungen, Abflussrohren oder angeschlossenen Geräten wie Heizung, Klimaanlage oder Waschmaschine entstehen, sind durch die Leitungswasserversicherung normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Frostschäden an Armaturen oder der Austritt von Wasser aus Aquarien, Fußbodenheizung oder Planschbecken sind oft nicht im Versicherungsschutz enthalten. Beachten Sie, …

Was deckt der Haushaltsschutz?

Die Haushaltsversicherung bietet Schutz für die Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, wenn diese durch einen versicherten Schaden beschädigt werden oder verloren gehen. Beachten Sie jedoch, dass bei den meisten Versicherungen Sonderregelungen für bestimmte Gegenstände wie zum Beispiel Geld, Schmuck, Wertpapiere oder Sammlerstücke gelten. Nicht zum Wohnungsinhalt oder Hausrat gehören Sachen, die zum Gebäude …

Haushaltsversicherung

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Frostgefahr im Haus

  Fällt das Thermometer unter null Grad Celsius, steigt auch die Anzahl der beschädigten Rohre und Wasserleitungen an. Doch aufgefrorene oder durch Frost beschädigte Leitungen lassen sich in den meisten Fällen vermeiden. Wasserleitungen sind in den meisten Fällen gut verputzt hinter der Wand und damit aus den Augen der Mieter und Eigentümer. Diese Tatsache erhöht …

Bruchteilversicherung

Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert wird. Sie wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Der Versicherer kann aber dennoch Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.