Bruchteilversicherung

Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert wird. Sie wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Der Versicherer kann aber dennoch Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.