Verhalten bei Kaskoschaden: Einbruch und Diebstahl

Wird Ihr Motorrad gestohlen oder in versperrte Teile eingebrochen, so sollte dies umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Wildschaden

Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Vandalismusschaden

Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Motorrad beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Parkschaden

Eine Kaskoversicherung kommt gemäß den Versicherungsbestimmungen auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Motorrad abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.

Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären …

Motorradversicherung: Verhalten bei Kaskoschaden

Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, wann in der Motorradversicherung ein Kaskoschaden vorliegt und wie ein solcher zu behandeln ist.   Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall Verhalten bei Kaskoschaden: Parkschaden  

Motorradversicherung: Regeln für das Verhalten bei Haftpflichtschäden

Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Polizze für Ihre Motorradversicherung bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für …

Motorradversicherung: Vorliegen eines Haftpflichtschadens

Verschulden Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen …

Motorradversicherung: Verhalten bei Haftpflichtschaden

Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, was in der Motorradversicherung genau ein Haftpflichtschaden ist und wie ein solcher zu behandeln ist.   Motorradversicherung: Vorliegen eines Haftpflichtschadens Motorradversicherung: Regeln für das Verhalten bei Haftpflichtschäden