Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.