Motorradversicherung: Regeln für das Verhalten bei Haftpflichtschäden

Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Polizze für Ihre Motorradversicherung bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.

Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten…) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.

Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis.

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.