Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (2007)

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Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die gegenständlichen Bedingungen nicht für die Versicherung von Juwelierwaren, wie Gold, Silber und Platin, verarbeitet und unverarbeitet, Schmuck (Bijouterien, Juwelen), Edelsteine, echte Perlen, Taschen- und Armbanduhren aus Edelmetallen und ähnliches.

1. Gegenstand der Versicherung

Gegenstand der Versicherung sind Transporte und Aufenthalte von Musterkollektionen einschließlich Verpackung und Behältnisse.

2. Versicherungsgrundlage

Grundlage der Versicherung sind – soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist – die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen.

3. Umfang der Versicherung

a) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Versicherung zur Deckungsform „Eingeschränkte Deckung“ gemäß den Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen.

b) Darüber hinaus gelten folgende Gefahren eingeschlossen:

  • Nässe
  • Diebstahl und Abhandenkommen im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Verlust und Beschädigung durch Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges sowie durch nachgewiesenen Einbruchdiebstahl aus dem geschlossenen und versperrten Kraftfahrzeug.

Verbleiben die versicherten Gegenstände im Kraftfahrzeug, so besteht Versicherungsschutz für Verlust und Diebstahl der versicherten Gegenstände durch nachgewiesenen Einbruchdiebstahl nur unter der Voraussetzung, dass die Güter im allseitig geschlossenen, versperrten und nicht einsehbaren Laderaum untergebracht sind.
Während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ist das Kraftfahrzeug in einer geschlossenen, versperrten oder bewachten Garage oder auf einem ständig bewachten Parkplatz abzustellen. Sofern nichts anderes vereinbart wird hat der Versicherungsnehmer von jedem derartigen Schaden den in der Polizze vereinbarten Selbstbehalt zu tragen.

4. Ausschlüsse

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Musterkollektion nicht versichert

  • bei Mitnahme auf Fahrten mit einspurigen Fahrzeugen und in Kabrioletts
  • während der Ausstellungen und Vorführungen auf Messen, Modeschauen und ähnlichen Veranstaltungen
  • während der Ausstellung in Schaufenstern und Vitrinen.

5. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Versicherungsschutz in dem Zeitpunkt, in dem die in der Polizze bezeichnete Musterkollektion die Geschäfts- oder Wohnräume des
Versicherungsnehmers oder Reisenden zum Zweck des unverzüglichen Antrittes einer Geschäftsreise verläßt und endet in dem Zeitpunkt, in dem die Musterkollektion dort nach
Abschluss einer Geschäftsreise wieder eintrifft.

b) Der Versicherungsschutz gilt auch für Transporte zwischen den Geschäftsräumen des Versicherungsnehmers und den Wohnräumen des Reisenden sowie während des Aufenthaltes der Musterkollektion in der Nacht vor Antritt der Reise und in der Nacht nach Rückkehr von dieser.

6. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

Als Versicherungswert der Musterkollektion sowie der Verpackung gelten der Einstandspreis bzw. die Selbstkosten am Ort des Reiseantrittes bei Beginn der Versicherung.

Der Versicherungsnehmer hat ein Verzeichnis über die versicherten Gegenstände zu führen, aus welchem der Einzel- und Gesamtwert stets ersichtlich sein muss.

Besteht die versicherte Musterkollektion aus mehreren getrennt reisenden Teilen, so gilt der Gesamtwert aller Teile der Kollektion als Versicherungswert.

7. Vorschriften für Beförderung und Aufenthalt

Bei der Beförderung und während des Aufenthaltes der versicherten Gegenstände ist die verkehrsübliche Sorgfalt zu wahren.

Die Beförderung der versicherten Gegenstände hat unter Beachtung der Vorschriften der betreffenden Beförderungsunternehmen zu erfolgen.

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.