Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien (2007)

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Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.

1. Gegenstand der Versicherung

Gegenstand der Versicherung sind Transporte und Aufenthalte von Juwelierwaren, wie Gold, Silber und Platin, verarbeitet und unverarbeitet (ausgenommen Gold, Silber und Platin gemünzt und in Barren), Schmuck (Bijouterien, Juwelen), Edelsteine, echte Perlen, Taschen- und Armbanduhren aus Edelmetallen einschließlich Verpackung und Behältnisse.

2. Versicherungsgrundlage

Grundlage der Versicherung sind – soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist – die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen.

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.