Rahmenvereinbarung für die Ärztekammer 2011

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Rahmenvereinbarung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) mit dem Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) über die Vertragsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 117b Abs 1 Z 22a ÄrzteG

Die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB) finden insoweit Anwendung, als in den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (EHVB) keine Sonderregelungen getroffen werden.

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