Dienstleistungsfreiheit

Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes. Sie ermöglicht Anbietern gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das heißt ein Versicherer darf seine Dienste in einem anderen EU-Staat anbieten, ohne in diesem niedergelassen zu sein.