Dynamikklausel

auch Zuwachsplan; kommt hauptsächlich bei Lebensversicherungen zur Anwendung und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Die bei Abschluss einer Lebensversicherung übliche Gesundheitsprüfung muss bei den Erhöhungen nicht mehr erfolgen.